Produkt zum Begriff Garantie:
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Wie lange Garantie und Gewährleistung?
Die Garantie und Gewährleistung können je nach Produkt und Hersteller variieren. In der Regel beträgt die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland 2 Jahre. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers über die Qualität und Haltbarkeit des Produkts. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Dauer der Garantie beim Kauf eines Produkts zu überprüfen. Bei Problemen mit einem Produkt sollte man sich an den Hersteller oder Verkäufer wenden, um Ansprüche auf Garantie oder Gewährleistung geltend zu machen.
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Was ist besser Garantie oder Gewährleistung?
Was ist besser Garantie oder Gewährleistung? Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers, bestimmte Mängel zu beheben oder das Produkt auszutauschen. Sie kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen und zusätzliche Leistungen oder eine längere Laufzeit bieten. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert dem Käufer zu, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln war und für eine bestimmte Zeit funktionstüchtig bleibt. Letztendlich hängt es von den individuellen Bedürfnissen und dem Wert des Produkts ab, ob eine Garantie oder Gewährleistung als besser empfunden wird.
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Was greift zuerst Gewährleistung oder Garantie?
Die Gewährleistung greift in der Regel zuerst, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist und automatisch beim Kauf eines Produkts gilt. Sie regelt die Rechte des Käufers im Falle von Mängeln oder Defekten und verpflichtet den Verkäufer zur Nachbesserung, Umtausch oder Rückerstattung. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie tritt erst in Kraft, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Garantiebedingungen im Einzelfall variieren können und nicht in allen Fällen automatisch greifen.
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Ist die Garantie und Gewährleistung übertragbar?
Die Garantie und Gewährleistung sind in der Regel nicht übertragbar. Sie gelten normalerweise nur für den ursprünglichen Käufer des Produkts. Wenn das Produkt jedoch verkauft wird, kann der neue Käufer möglicherweise noch Ansprüche aus der Gewährleistung haben, abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Ähnliche Suchbegriffe für Garantie:
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AGB - Kommentar , Das bis zur 3. Auflage als "AnwaltKommentar AGB-Recht" beim Deutschen Anwaltverlag herausgegebene Werk erscheint in erweiterter Herausgeberschaft und teilweise neuer Autorenschaft in neuem Gewand: Durch die klare Herausarbeitung der praxisrelevanten Lösungen, die themenbezogene Information durch das Lexikon und den adäquaten Umfang bietet das Werk wohldosiert genau das, was Sie für die effektive Beratung und Rechtsvertretung in AGB-Sachen benötigen. Neben der Kommentierung der §§ 305-310 BGB, einer Einführung zur Richtlinie 93/13/EWG sowie einer Kommentierung zum UKlaG konzentriert sich der AGB-Kommentar im Lexikonteil bewusst auf die in der Praxis wichtigsten Verträge und elementaren Klauseln, die aktuell und kompakt erläutert werden. Hilfreich sind auch die Hinweise zur Gestaltung von AGB, bei der immer noch viele Fehler gemacht werden. Inhalt: Kommentierung der §§ 305-310 BGB Kommentierung des UKlaG + AGB-RL 93/13/EWG Das ausführliche und von ausgewiesenen Spezialisten verfasste AGB-Lexikon bildet den Schwerpunkt dieses Werkes: mehr als 80 Stichworte umfassender alphabetisch sortierter lexikalischer Teil von „A" wie „Ambulanter Pflegedienst-Vertrag" bis „Z" wie „Zugangserfordernisse" konzentriert sich bewusst auf die in der Praxis besonders streitigen und wichtigen Vertragstypen und elementaren Klauseln Neu in der 4. Auflage: Auswirkungen der Schuldrechtsreform (§§ 308, 309, 310 BGB) Aufnahme neuer wichtiger Stichworte in das Lexikon (z.B. „Datenschutz", „Softwarerecht", „Inhaltskontrolle im B2B-Verkehr") Berücksichtigung hochaktueller Thematiken (u.a. Energieeinsparverordnung) sowie Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Herausgeber/in: Dr. Claire Feldhusen , Professorin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg (ab 01.09.2023) Dr. Jürgen Niebling , Rechtsanwalt in Olching bei München Autor:innen: Kai-Uwe Agatsy, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin; Roland Bornhofen, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Jan Dwornig, LL.M. (M&A), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Düsseldorf; Lars Eckhoff, LL.M., Rechtsanwalt, Köln; Jun.-Prof. Dr. Claire Feldhusen, Universität Rostock; Dr. Gerald Gräfe, Rechtsanwalt, Stuttgart; Felix Heckmann, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Thomas Jilg, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Katrin Klodt-Bußmann, Professorin für internationales Wirtschaftsrecht, HTWG Hochschule Konstanz, Of Counsel bei Automotive Kanzlei, München; Dr. Hans-Clemens Köhne, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Niklas Korff, LL.M., Rechtsanwalt, Dozent für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, Wedel; David Krause, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Jutta C. Möller, Rechtsanwältin, Düsseldorf; Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt, Olching; Peter Poleacov, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Düsseldorf; Dr. Julia Reinsch, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Christoph Schmitt, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Martin Stange, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Natalie Wall, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, M& , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230712, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: AnwaltKommentar##, Redaktion: Feldhusen, Claire~Niebling, Jürgen, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Fachschema: Bürgerliches Gesetzbuch - BGB ~Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB~Kondition (Geschäftsbedingung)~Wirtschaftsgesetz~Wirtschaftsrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XIII, Seitenanzahl: 989, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 243, Breite: 179, Höhe: 61, Gewicht: 1850, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8173885, Vorgänger EAN: 9783824014644 9783824013401 9783824011599, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1217513
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Wer ist für Garantie und Gewährleistung zuständig?
Für Garantie und Gewährleistung ist in der Regel der Verkäufer oder Hersteller zuständig. Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers oder Herstellers, während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und dem Käufer bestimmte Rechte gibt. Im Falle von Mängeln oder Defekten kann der Käufer sich an den Verkäufer oder Hersteller wenden, um seine Ansprüche geltend zu machen.
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Was ist der Unterschied Gewährleistung und Garantie?
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, die besagt, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln sein muss. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und zusätzliche Leistungen oder Reparaturen abdeckt. Während die Gewährleistung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Garantie optional und kann unterschiedliche Bedingungen und Laufzeiten haben. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie zu kennen, um im Falle von Mängeln oder Defekten die richtigen Ansprüche geltend machen zu können.
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Statt Gewährleistung, gibt es eine Kfz-Garantie?
Ja, anstelle der gesetzlichen Gewährleistung bieten viele Autohersteller eine freiwillige Kfz-Garantie an. Diese Garantie kann zusätzliche Leistungen und einen längeren Zeitraum abdecken als die gesetzliche Gewährleistung. Sie kann jedoch auch bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse enthalten, die im Garantievertrag festgelegt sind.
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Wie funktionieren Garantie und Gewährleistung bei Saturn?
Bei Saturn gelten sowohl die gesetzliche Gewährleistung als auch eine freiwillige Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre und deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Die freiwillige Garantie von Saturn kann je nach Produkt unterschiedlich lang sein und bietet zusätzlichen Schutz gegen Mängel, die nach dem Kauf auftreten. Bei einem Defekt kann man das Produkt entweder direkt bei Saturn reklamieren oder den Hersteller kontaktieren.
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